Änderungen Im Immobilienbereich

Beginnend mit dem 1. Januar 2020 traten mehrere neue Regeln sowohl für Bauherren, als auch für Immobilienkäufer und -besitzer in Kraft. Diese Regeln betreffen auch Zuschüsse und Förderungen des Staates. Wir stellen Ihnen hier fünf wichtigsten davon vor.

Interessant für viele sind die Steuervergünstigungen bei den energetischen Sanierungen

Wenn ein Hauseigentümer Klima schonende umbauten vornimmt, wird vom Staat belohnt: Maßnahmen für bessere Energieeffizienz sowie Heizen mithilfe von erneuerbaren Energien fördert der Fiskus steuerlich. Jeder, der eine alte Heizung erneuert, neue Fenster einbauen lässt oder Dach, Außenwände und Keller dämmt profitiert von Förderungen.

Auch die Kosten für eine Energieberatung gelten ab sofort als Aufwendungen für die energetischen Maßnahmen. 20% aller Ausgaben, höchstens jedoch 40.000 Euro kann ein Hausbesitzer über 3 Jahre verteilt von der Steuer abziehen.
Es muss allerdings selbstgenutztes Wohneigentum sein und die sanierte Immobilie muss ein Alter von mindestens 10 Jahre haben.

Abwrackprämie für eine alte Ölheizung

Wenn man eine alte Ölheizung mit einer klimaschonenden Heizung, wie einer Luft-Wärmepumpe bzw. einer Holz-Pelletheizung ersetzt, wird vom Bund dabei gefördert.
Die Anschaffung einer neuen Heizanlage, zahlt sich also aus.

Baukindergeld gibt es nur noch bis Ende 2020

Mit Baukindergeld fördert der deutsche Staat seit dem Jahr 2018 Familien die Kinder haben uns ein Eigenheim bauen bzw. kaufen und die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Pro Kind jünger als 18 Jahre gibt es 1.200 Euro Baukindergeld pro Jahr über genau zehn Jahre.

Der Kaufvertrag muss bis zum 31.12.2020 bei einem Notar unterschrieben werden oder die Baugenehmigung muss vorhanden sein, um von der Förderung zu profitieren. Den Antrag auf das Baukindergeld darf man bis maximal sechs Monate nach dem Einzug stellen, bis spätestens zum 31.12.2023.

Bayern stockt das Baukindergeld pro Kind um genau 300 Euro im Jahr auf und gewährt zusätzlich eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro.

In Schleswig-Holstein kann das Baukindergeld als ein Eigenkapitalersatz-Darlehen eingesetzt werden. Der nach dem Einzug gewährte Zuschuss, finanziert die Investitionsbank Schleswig-Holstein vor.

Ältere Kamine müssen getauscht werden

Bis zum Ende des Jahres 2020 sind ältere Kamine auszutauschen, schreibt die erste Bundesimmissionsschutzverordnung den Hausbesitzern vor. Öfen bis zum Baujahr 1994 müssen bis Ende 2020 stillgelegt bzw. nachgerüstet sein.

Maklergebühren werden bei Wohneigentum geteilt

Der Preis einer Immobilie wird von Kaufnebenkosten nach oben geschraubt. Dazu gehört auch die Maklerprovision, die zwischen 3 und 7 Prozent liegt.
Bisher gab es keine gesetzliche Regelung dazu, wer die Kosten übernehmen soll, daher wurde die Verteilung der Kosten von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich gehandhabt. Das neue Gesetz sieht vor, dass in Zukunft derjenige, der den Makler für einen Verkauf oder Kauf der Immobilie beauftragt, die Hälfte aller anfallenden Kosten übernehmen muss. Das würde den Käufer erheblich entlasten. Gerade in wenig nachgefragten Regionen übernahm aber eh der Verkäufer die Kosten berichtet uns der Immobilienmakler Rodgau.

Fazit

Zum Ende 2020 treten eine Reihe neuer Regelungen in Kraft, die insbesondere Käufer, Besitzer und Mieter von Wohnimmobilien betreffen. Sie sollten sich unbedingt näher darüber informieren.